Bericht des Vorsitzenden
Ich habe zwei Nachrichten für Sie: eine gute und eine schlechte.
Zunächst die
schlechte:
Vorstand und
Bürodienst waren in diesem Jahr ersatzgeschwächt, weil zwei
wichtige Personen für einige Zeit wegen Krankheit ausfielen: Frau
Seibold vom Bürodienst, ich vom Vorstand.
Jetzt die gute
Nachricht:
Trotzdem ist alles
zufriedenstellend gelaufen.
Aber
es könnte noch
besser laufen. Darüber wollen wir uns unter dem Tagesordnungspunkt
„Selbstverständnis des Vereins“ unterhalten.
Jetzt ein paar Vorüberlegungen zum Selbstverständnis des Vereins.
Ein Verein kann
nur so gut sein wie seine Mitglieder, ihr Kontakt untereinander und
ihre Zusammenarbeit.
Dafür spielen
Vorstand und Bürodienst eine wichtige Rolle, indem sie Kontakt und
Zusammenarbeit nach Kräften fördern.
Das tut der
Vorstand durch allgemeine Organisation, durch die Bürgerhilfe
aktuell, Rundmails und Telefondienst und die Organisation von
Stammtischen und Veranstaltungen.
Der Bürodienst
fördert die Zusammenarbeit, indem er versucht, die Anfragen nach
Hilfeleistungen und die Angebote zur Deckung zu bringen.
Was können die
Mitglieder tun?
Hilfeleistungen
nachfragen und anbieten, Ideen einbringen, bei der Organisation
mitwirken. Das kann sein durch Mitarbeit im Vorstand oder durch
Anbieten von Veranstaltungen und deren Organisation.
Was da im
Einzelnen möglich ist, darüber wollen wir uns beim Nachdenken über das Selbstverständnis des Vereins unterhalten.
Bericht der Schatzmeisterin
Die Summe der Einnahmen belief sich am 31.12.14 auf 3.933,88 €, die Summe der Ausgaben auf 4.024,53 €. Das leichte Defizit ist durch ein paar Ausnahmebedingungen entstanden, wirkt sich aber auf das Vereinsvermögen nicht weiter aus.
Die von den Kassenprüfern durchgeführte Prüfung hat keine Beanstandung ergeben; es liegt eine ordnungsgemäße und übersichtliche Kassenführung mit einwandfreiem Belegnachweis vor.
In Vertretung für die verhinderten Herren Gottschlich und Heist beantragt Herr Röhrs die Entlastung des Vorstandes, dem wird einstimmig stattgegeben.
Abstimmung über Satzungsänderungen von § 12 (Inkrafttreten)
Die folgende Änderung des § 12 Inkrafttreten wird einstimmig beschlossen.
"Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 22.4.15 beschlossen. Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Bürgerhilfe Bensheim e.V. vom 7.5.14 außer Kraft."
Selbstverständnis des Vereins
Die Mitglieder diskutieren lebhaft über Stammtische, Infostände, Öffentlichkeitsarbeit und Hilfeleistungen.
Verschiedenes
Frau Riedel erklärt sich bereit, einen Ausflug nach Bad Ems zu organisieren. Andere Ausflugsziele werden diskutiert, eine Entscheidung trifft der Vorstand.
Schlusswort
Herr Böhme betont noch einmal, dass ein Verein nur so gut sein könne wie seine Mitglieder und fordert auf, die Bürgerhilfe öfter zu erwähnen als bisher vielleicht üblich. So könne die Bürgerhilfe ganz zwanglos bekannter gemacht werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.