Dienstag, 28. April 2015

Kurzer Bericht von der Mitgliederversammlung am 22.4.2015

An der Versammlung im Caritasheim nahmen 28 Mitglieder teil.


Bericht des Vorsitzenden
Ich habe zwei Nachrichten für Sie: eine gute und eine schlechte.
Zunächst die schlechte:
Vorstand und Bürodienst waren in diesem Jahr ersatzgeschwächt, weil zwei wichtige Personen für einige Zeit wegen Krankheit ausfielen: Frau Seibold vom Bürodienst, ich vom Vorstand.
Jetzt die gute Nachricht:
Trotzdem ist alles zufriedenstellend gelaufen.
Aber es könnte noch besser laufen. Darüber wollen wir uns unter dem Tagesordnungspunkt „Selbstverständnis des Vereins“ unterhalten.

Jetzt ein paar Vorüberlegungen zum Selbstverständnis des Vereins.
Ein Verein kann nur so gut sein wie seine Mitglieder, ihr Kontakt untereinander und ihre Zusammenarbeit.
Dafür spielen Vorstand und Bürodienst eine wichtige Rolle, indem sie Kontakt und Zusammenarbeit nach Kräften fördern.
Das tut der Vorstand durch allgemeine Organisation, durch die Bürgerhilfe aktuell, Rundmails und Telefondienst und die Organisation von Stammtischen und Veranstaltungen.
Der Bürodienst fördert die Zusammenarbeit, indem er versucht, die Anfragen nach Hilfeleistungen und die Angebote zur Deckung zu bringen.

Was können die Mitglieder tun?
Hilfeleistungen nachfragen und anbieten, Ideen einbringen, bei der Organisation mitwirken. Das kann sein durch Mitarbeit im Vorstand oder durch Anbieten von Veranstaltungen und deren Organisation.
Was da im Einzelnen möglich ist, darüber wollen wir uns beim Nachdenken über das Selbstverständnis des Vereins unterhalten.

Bericht der Schatzmeisterin
Die Summe der Einnahmen belief sich am 31.12.14 auf 3.933,88 €, die Summe der Ausgaben auf 4.024,53 €.  Das leichte Defizit ist durch ein paar Ausnahmebedingungen entstanden, wirkt sich aber auf das Vereinsvermögen nicht weiter aus.
Die von den Kassenprüfern durchgeführte Prüfung hat keine Beanstandung ergeben; es liegt eine ordnungsgemäße und übersichtliche Kassenführung mit einwandfreiem Belegnachweis vor.
In Vertretung für die verhinderten Herren Gottschlich und Heist beantragt Herr Röhrs die Entlastung des Vorstandes, dem wird einstimmig stattgegeben.

Abstimmung über Satzungsänderungen von § 12 (Inkrafttreten)
Die folgende Änderung des § 12 Inkrafttreten wird einstimmig beschlossen.

"Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 22.4.15 beschlossen. Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Bürgerhilfe Bensheim e.V. vom 7.5.14 außer Kraft."

Selbstverständnis des Vereins 
Die Mitglieder diskutieren lebhaft über Stammtische, Infostände, Öffentlichkeitsarbeit und Hilfeleistungen.

Verschiedenes
Frau Riedel erklärt sich bereit, einen Ausflug nach Bad Ems zu organisieren. Andere Ausflugsziele werden diskutiert, eine Entscheidung trifft der Vorstand.

Schlusswort
 Herr Böhme betont noch einmal, dass ein Verein nur so gut sein könne wie seine Mitglieder und fordert auf, die Bürgerhilfe öfter zu erwähnen als bisher vielleicht üblich. So könne die Bürgerhilfe ganz zwanglos bekannter gemacht werden.

Donnerstag, 16. April 2015

Mitgliederversammlung am 22.4.2015

Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 22. April 2015, 18:30 Uhr,
im Caritasheim St. Elisabeth, Heidelberger Str. 50, Bensheim.

Tagesordnung
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Bericht der Schatzmeisterin
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Satzungsänderung von §12 (Inkrafttreten)
§12 Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 22. April 2015 beschlossen. Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Bürgerhilfe Bensheim e.V. vom 7. Mai 2014 außer Kraft. 
(Die Änderungen gegenüber 2014 sind durch Schrägdruck gekennzeichnet.)
  1. Selbstverständnis des Vereins
  2. Anträge nach §6 Abs.3 Satz 2 der Satzung
  3. Verschiedenes
  4. Schlusswort
Nach der Mitgliederversammlung wird zu einem kleinen Imbiss eingeladen.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 2 der Satzung kann zur Ausübung des Stimmrechts ein anderes Mitglied schriftlich beauftragt werden.
Für ältere und behinderte Mitglieder wird ein Fahrdienst eingerichtet. Meldungen hierfür bis Donnerstag, 16.4. 17:00 Uhr an die Geschäftsstelle.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglichen könnten.